Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen wird zunehmend geringer. Zwar werden alle medizinisch notwendigen Behandlungen noch bezahlt, wenn es aber um Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilverfahren geht, hat man als Patient keine guten Chancen auf Kostenerstattung. Solche Behandlungen, welche medizinisch sinnvoll sind, aber nicht von den gesetzlichen Kassen getragen werden, nennt man Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bzw. privat Privatleistungen beim Zahnarzt.
Arztkosten sparen, indem man diese von der Steuer absetzt
Was viele aber nicht wissen: Ab einem bestimmten Betragen lassen sich die Kosten für solche Behandlungen von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass ein bestimmter Betrag für Arztbehandlungen den Steuerzahlern zumutbar ist, aber alles, was aber darüber hinausgeht, eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder, dem Familienstand und der Einkommenshöhe. So liegt dieser Betrag bei einem Alleinstehenden mit einem oder zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 2440.000 Euro bei gerade mal 1200 Euro.
Wichtig: Arztbelege für die Steuerklärung sammeln
Um den Überblick zu behalten, sollte man auf jeden Fall alle Rechnungen und Belege über privat gezahlte Arztrechnungen sammeln. Zu solchen privaten Leistungen gehören z.B. die 10 Euro Praxisgebühr, der Eigenanteil bei Zahnbehandlungen oder die Kosten für eine Sehhilfe. Aber auch die Fahrtkosten für den Weg zum Arzt zählen dazu. Die Summe der Kosten kann man dann bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben. Übersteigt Übersteigen die Kosten den zumutbaren Betrag, wirkt sich das mindernd auf die Bemessungsgrundlage aus. Weitere Informationen zum Thema „Außergewöhnliche Belastung“
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