
Dez 16, 2008
Seit Januar 2005 ist das neue Bezuschussungssystem für Zahnersatz in Kraft. Dieses System sieht vor, dass von den gesetzlichen Kassen, nur noch die sogenannten Regelversorgungen bezuschusst werden. Das bedeutet, dass wenn ein Patient einen höherwertigen Zahnersatz wünscht, die Kasse trotzdem nur den Festzuschuss für die Regelversorgung zahlt. Wobei man anmerken muss, dass in dem meisten Fällen dieser Festzuschuss nicht einmal die Kosten für die Regelversorgung deckt. Die Kosten für den Zahnersatz, die nicht von der Kasse getragen werden, muss dann der Patient selbst tragen. Dieser Betrag, den der Patient selbst tragen muss, nennt man Eigenanteil.
An einem Beispiel wird das ganze deutlicher:
Muss ein kariöser Zahn im Backenzahnbereich mit einer Krone versorgt werden, wird die Kasse nur den Festzuschuss für eine künstliche Zahnkrone aus Nicht-Edelmetall ohne Verblendung zahlen. Wünscht der Patient nun eine verblendete Gold Krone, muss er die Kosten die für den Zahnersatz die über den Festzuschuss hinaus gehen selbst tragen.
Je nach Umfang der Arbeit und dem gewünschten Material, kann der Eigenanteil schon mal bis zu 5.000 € gehen. Es gibt aber auch Zahnarztleistungen die von der Krankenkasse gar nicht bezuschusst werden, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung oder eine Implantatssetzung. Diese Leistungen werde auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder privat Leistungen genannt.
Um nun an den Zahnarztkosten sparen zu können, gibt es die Möglichkeit, den Zahnersatz auszuwählen, der von den Kassen als Regelversorgung vorgesehen ist, da bei diesem eben auch der Großteil der Kosten von der Kasse getragen wird. So beträgt der Eigenanteil für eine Nichtedelmetall-Krone ca. 250 € (ohne Bonus oder Härtefallregelung). Bei einer Krone aus Edelmetall, also Gold beträgt der Eigenanteil ca. 350 €. Also 100 € mehr und das nur bei einer Krone. Bei einer aufwendigen Prothesen Behandlung können die Kosten dementsprechend nach oben steigen.

Dez 10, 2008
Viele gesetzlich Versicherte stellen sich die Frage, ob es sinnvoll ist, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Mittlerweile gibt es eine Fülle an verschiedenen Versicherungen, egal ob es um Zahnersatz beim Zahnarzt, Akupunktur oder die Brille geht. Es ist nur fraglich, ob solche Zusatzversicherungen Sinn machen und ob man damit wirklich an den Arztkosten sparen kann.
Welche Versicherung für wen sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: So spielt natürlich der individuelle Gesundheitszustand eine wichtige Rolle, aber auch das Alter und das Geschlecht sind von Bedeutung. Für Familien mit Kindern mag es zum Beispiel sinnvoller sein als für sportliche Singles mit guten Zähnen.
Um nun sicher zu gehen, keine unnötigen oder unnützen Zusatzversicherungen abzuschließen, lautet die Devise: Die Angebote vorher gründlich prüfen und verschiedene Versicherungen vergleichen. Besonderes Augenmerk sollte man dabei auf Versicherungspakete legen, da diese unter Umständen neben nützlichen Zusatzversicherungen auch weniger sinnvolle enthalten können, die man aber mitbezahlt. Auf jeden Fall sollte man die Angebote von verschiedenen Krankenversicherungen miteinander vergleichen, da sich diese nicht nur durch die Kosten unterscheiden, sondern auch durch die Leistungen der Versicherung. So tragen manche Versicherer die Kosten für bestimmte Behandlungen nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Auch sollte man die Kosten der gesetzlichen Versicherer vergleichen, weil sich die Leistungen auch hier deutlich unterscheiden können.
Beachtet man diese Punkte, kann man im Ernstfall tatsächlich an den Arztkosten sparen. Grundsätzlich ist es eben nur wichtig, die Zusatzversicherungen bzw. die private Krankenversicherung gründlich und sorgfältig auszuwählen.

Dez 8, 2008
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen wird zunehmend geringer. Zwar werden alle medizinisch notwendigen Behandlungen noch bezahlt, wenn es aber um Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilverfahren geht, hat man als Patient keine guten Chancen auf Kostenerstattung. Solche Behandlungen, welche medizinisch sinnvoll sind, aber nicht von den gesetzlichen Kassen getragen werden, nennt man Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bzw. privat Privatleistungen beim Zahnarzt.
Arztkosten sparen, indem man diese von der Steuer absetzt
Was viele aber nicht wissen: Ab einem bestimmten Betragen lassen sich die Kosten für solche Behandlungen von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass ein bestimmter Betrag für Arztbehandlungen den Steuerzahlern zumutbar ist, aber alles, was aber darüber hinausgeht, eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder, dem Familienstand und der Einkommenshöhe. So liegt dieser Betrag bei einem Alleinstehenden mit einem oder zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 2440.000 Euro bei gerade mal 1200 Euro.
Wichtig: Arztbelege für die Steuerklärung sammeln
Um den Überblick zu behalten, sollte man auf jeden Fall alle Rechnungen und Belege über privat gezahlte Arztrechnungen sammeln. Zu solchen privaten Leistungen gehören z.B. die 10 Euro Praxisgebühr, der Eigenanteil bei Zahnbehandlungen oder die Kosten für eine Sehhilfe. Aber auch die Fahrtkosten für den Weg zum Arzt zählen dazu. Die Summe der Kosten kann man dann bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben. Übersteigt Übersteigen die Kosten den zumutbaren Betrag, wirkt sich das mindernd auf die Bemessungsgrundlage aus. Weitere Informationen zum Thema „Außergewöhnliche Belastung“

Nov 27, 2008
Wer mindestens zweimal im Jahr zu seinem Hauszahnarzt geht, um dort eine Professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen, schont nicht nur seine Zähne, sondern auch den Geldbeutel. Durch diese umfangreiche Prophylaxe wird Zahnkrankheiten wie Karies oder Parodontitis vorgebeugt. Die Kosten muss man zwar komplett selbst tragen, kann jedoch deutlich kostenintensivere Zahnbehandlungen vermeiden und so auch an den Zahnarztkosten sparen. Hierzu ein kleines Beispiel:
Ist ein Zahn mal so stark durch Karies beschädigt worden, dass man diesen überkronen muss, kann dass schon mal gut zwischen 300 und 500 Euro kosten. Je nach Krankenkasse muss man dann selbst noch zwischen 200 und 300 Euro zuzahlen. Zahnarztkosten, die man sich unter Umständen hätte sparen können, wobei dass noch vergleichsweise harmlos wäre.
Angenommen, man verliert einen Zahn durch Parodontitis: Wenn die Lücke mit einer Brücke versorgt werden soll, kann das bis zu 1.000 Euro kosten, je nach Zuschuss der Kasse. Bei einem Implantat wird das dann nochmal teurer, besonders deswegen, weil die Kasse die Implantatssetzung nicht bezuschusst. Lediglich an den Kosten für die Krone beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen. Da können dann Kosten von bis zu 2000 Euro oder mehr entstehen.
Geht man jedoch oft genug (die Krankenkassen raten 2x pro Jahr, bei wenig Zahnstein reicht aber auch einmal) zur Zahnreinigung, kann man gut vorbeugen. Abgesehen davon erspart man sich dadurch auch unnötig schmerzvolle Behandlungen.
Natürlich ist es auch wichtig, eine gründliche und regelmäßige häusliche Zahnprophylaxe durchzuführen. Verbunden mit regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt kann man dann bares Geld sparen.

Nov 27, 2008
Manchen Lesern wird der Begriff IGeL geläufig sein, vielen wird er aber auch nichts sagen. Wie aus der Überschrift bereits zu ersehen ist, steht IGeL für Individuelle Gesundheitsleistungen. Gemeint sind damit alle medizinischen Leistungen, die sinnvoll sein können, deren Kosten aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Das Akronym IGeL wurde den Individuellen Gesundheitsleistungen übrigens von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) „verliehen“.
Wünscht ein Patient eine IGeL-Leistung, so kommt ein privates Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient zustande. Daher müssen diese Behandlungen auch von den Patienten selbst gezahlt werden und es besteht kein Erstattungsanspruch seitens der gesetzlichen Versicherung. Privatpatienten haben es da besser, da sie immer ein privates Behandlungsverhältnis abschließen und die Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Die Kosten für solche Behandlungen sind in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Sollte es für eine IGeL-Leistung keine entsprechende Gebührennummer geben, so orientieren sich die Ärzte an vergleichbaren IGeL-Leistungen.
Wann sind Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll?
Aber Vorsicht, nicht alle Individuellen Gesundheitsleistungen sind auch sinnvoll. So warnen Verbraucherschutzzentralen davor, dass manchen IGeL-Leistungen überflüssig sind und deshalb vom Patienten auch nicht wahrgenommen werden müssen bzw. sollten. Trotzdem gibt es auch einige Individuelle Gesundheitsleistungen, die durchaus Sinn machen, wie z.B. die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, die Professionelle Zahnreinigung oder die Untersuchung zur Früherkennung eines Glaukoms.
Grundsätzlich sollte man folgende Punkte beachten, um unnötige Arztkosten sparen zu können:
- Der behandelnde Arzt muss darauf hinweisen, dass die Kosten für die Behandlung nicht von der Krankenversicherung getragen werden.
- Lassen Sie sich genau über den Ablauf der Behandlung aufklären und stellen Sie ggf. Rückfragen.
- Lassen Sie sich erklären, wie sich die Kosten zusammensetzen.
- Wer eine reine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nimmt, muss keine Praxisgebühr zahlen.
- Der Arzt sollte Ihnen eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausstellen.
- Der Arzt sollte Sie zu nichts drängen.
Um sicher zu gehen, keine unnötigen Behandlungen wahrzunehmen, ist es wichtig, immer nachzufragen, warum die Behandlung notwendig ist. Und schließlich sollte man auch bedenken, dass medizinisch notwendige Behandlungen von der Versicherung getragen werden. Wie bereits erwähnt, sollte man trotzdem nicht vorschnell entscheiden, da es viele Individuelle Gesundheitsleistungen gibt, die durchaus sinnvoll sind.