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Arztkosten von der Steuer absetzen und sparen

Allgemein, Zahnarzt

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen wird zunehmend geringer. Zwar werden alle medizinisch notwendigen Behandlungen noch bezahlt, wenn es aber um Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilverfahren geht, hat man als Patient keine guten Chancen auf Kostenerstattung. Solche Behandlungen, welche medizinisch sinnvoll sind, aber nicht von den gesetzlichen Kassen getragen werden, nennt man Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bzw. privat Privatleistungen beim Zahnarzt.

Arztkosten sparen, indem man diese von der Steuer absetzt

Was viele aber nicht wissen: Ab einem bestimmten Betragen lassen sich die Kosten für solche Behandlungen von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass ein bestimmter Betrag für Arztbehandlungen den Steuerzahlern zumutbar ist, aber alles, was aber darüber hinausgeht, eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder, dem Familienstand und der Einkommenshöhe. So liegt dieser Betrag bei einem Alleinstehenden mit einem oder zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 2440.000 Euro bei gerade mal 1200 Euro.

Wichtig: Arztbelege für die Steuerklärung sammeln

Um den Überblick zu behalten, sollte man auf jeden Fall alle Rechnungen und Belege über privat gezahlte Arztrechnungen sammeln. Zu solchen privaten Leistungen gehören z.B. die 10 Euro Praxisgebühr, der Eigenanteil bei Zahnbehandlungen oder die Kosten für eine Sehhilfe. Aber auch die Fahrtkosten für den Weg zum Arzt zählen dazu. Die Summe der Kosten kann man dann bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben. Übersteigt Übersteigen die Kosten den zumutbaren Betrag, wirkt sich das mindernd auf die Bemessungsgrundlage aus. Weitere Informationen zum Thema „Außergewöhnliche Belastung

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Durch Vorsorge bei den Zahnarztkosten sparen

Allgemein, Zahnarzt

Wer mindestens zweimal im Jahr zu seinem Hauszahnarzt geht, um dort eine Professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen, schont nicht nur seine Zähne, sondern auch den Geldbeutel. Durch diese umfangreiche Prophylaxe wird Zahnkrankheiten wie Karies oder Parodontitis vorgebeugt. Die Kosten muss man zwar komplett selbst tragen, kann jedoch deutlich kostenintensivere Zahnbehandlungen vermeiden und so auch an den Zahnarztkosten sparen. Hierzu ein kleines Beispiel:

Ist ein Zahn mal so stark durch Karies beschädigt worden, dass man diesen überkronen muss, kann dass schon mal gut zwischen 300 und 500 Euro kosten. Je nach Krankenkasse muss man dann selbst noch zwischen 200 und 300 Euro zuzahlen. Zahnarztkosten, die man sich unter Umständen hätte sparen können, wobei dass noch vergleichsweise harmlos wäre.
Angenommen, man verliert einen Zahn durch Parodontitis: Wenn die Lücke mit einer Brücke versorgt werden soll, kann das bis zu 1.000 Euro kosten, je nach Zuschuss der Kasse. Bei einem Implantat wird das dann nochmal teurer, besonders deswegen, weil die Kasse die Implantatssetzung nicht bezuschusst. Lediglich an den Kosten für die Krone beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen. Da können dann Kosten von bis zu 2000 Euro oder mehr entstehen.
Geht man jedoch oft genug (die Krankenkassen raten 2x pro Jahr, bei wenig Zahnstein reicht aber auch einmal) zur Zahnreinigung, kann man gut vorbeugen. Abgesehen davon erspart man sich dadurch auch unnötig schmerzvolle Behandlungen.

Natürlich ist es auch wichtig, eine gründliche und regelmäßige häusliche Zahnprophylaxe durchzuführen. Verbunden mit regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt kann man dann bares Geld sparen.

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