Eingesetzte Zahnimplantate können von der Steuer abgesetzt werden

Allgemein

Zahnersatz Patienten können sich über ein Urteil des Berliner Finanzgericht freuen. Am 28.11.2008 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein Urteil gefällt, dass einem Patienten zugesteht ab einer gewissen Grenze, seine Implantatsbehandlung steuerlich geltend zu machen. Der Patient musste sich einer 14.000€ teure Behandlung unterziehen lassen, von der er nur 2500€ erstatte bekam. Den restlichen Betrag von 11.500€ wollte er steuerlich geltend machen was aber abgelehnt wurde. In seiner Klage argumentierte er dass es sich bei der Behandlung nicht allein um eine ästhetische Versorgung, sondern in erster Linie um eine medizinisch anerkannte Behandlungsmethode, die das funktionelle Kauen wieder herstelle und den Abbau des Kieferknochens verhindere, handelt.

Erfüllt man die erforderlichen Faktoren die das Gericht als Bedingungen stellte, Faktoren wie Gehalt und Familienstand, ist ab jetzt erlaubt diesen Betrag als außergewöhnliche Belastung bei der Steuerklärung geltend zu machen.
Mit Sicherheit hilft dieses Urteil auch vielen anderen Patienten sich den Traum eines guten und hochwertigen Zahnersatzes zu erfüllen.


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