IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll nutzen und an den Arztkosten sparen

Allgemein

Manchen Lesern wird der Begriff IGeL geläufig sein, vielen wird er aber auch nichts sagen. Wie aus der Überschrift bereits zu ersehen ist, steht IGeL für Individuelle Gesundheitsleistungen. Gemeint sind damit alle medizinischen Leistungen, die sinnvoll sein können, deren Kosten aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Das Akronym IGeL wurde den Individuellen Gesundheitsleistungen übrigens von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) „verliehen“.

Wünscht ein Patient eine IGeL-Leistung, so kommt ein privates Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient zustande. Daher müssen diese Behandlungen auch von den Patienten selbst gezahlt werden und es besteht kein Erstattungsanspruch seitens der gesetzlichen Versicherung. Privatpatienten haben es da besser, da sie immer ein privates Behandlungsverhältnis abschließen und die Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Die Kosten für solche Behandlungen sind in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Sollte es für eine IGeL-Leistung keine entsprechende Gebührennummer geben, so orientieren sich die Ärzte an vergleichbaren IGeL-Leistungen.

Wann sind Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll?

Aber Vorsicht, nicht alle Individuellen Gesundheitsleistungen sind auch sinnvoll. So warnen Verbraucherschutzzentralen davor, dass manchen IGeL-Leistungen überflüssig sind und deshalb vom Patienten auch nicht wahrgenommen werden müssen bzw. sollten. Trotzdem gibt es auch einige Individuelle Gesundheitsleistungen, die durchaus Sinn machen, wie z.B. die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, die Professionelle Zahnreinigung oder die Untersuchung zur Früherkennung eines Glaukoms.

Grundsätzlich sollte man folgende Punkte beachten, um unnötige Arztkosten sparen zu können:
  • Der behandelnde Arzt muss darauf hinweisen, dass die Kosten für die Behandlung nicht von der Krankenversicherung getragen werden.
  • Lassen Sie sich genau über den Ablauf der Behandlung aufklären und stellen Sie ggf. Rückfragen.
  • Lassen Sie sich erklären, wie sich die Kosten zusammensetzen.
  • Wer eine reine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nimmt, muss keine Praxisgebühr zahlen.
  • Der Arzt sollte Ihnen eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausstellen.
  • Der Arzt sollte Sie zu nichts drängen.

Um sicher zu gehen, keine unnötigen Behandlungen wahrzunehmen, ist es wichtig, immer nachzufragen, warum die Behandlung notwendig ist. Und schließlich sollte man auch bedenken, dass medizinisch notwendige Behandlungen von der Versicherung getragen werden. Wie bereits erwähnt, sollte man trotzdem nicht vorschnell entscheiden, da es viele Individuelle Gesundheitsleistungen gibt, die durchaus sinnvoll sind.

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