Arztkosten von der Steuer absetzen und sparen

Allgemein, Zahnarzt

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen wird zunehmend geringer. Zwar werden alle medizinisch notwendigen Behandlungen noch bezahlt, wenn es aber um Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilverfahren geht, hat man als Patient keine guten Chancen auf Kostenerstattung. Solche Behandlungen, welche medizinisch sinnvoll sind, aber nicht von den gesetzlichen Kassen getragen werden, nennt man Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bzw. privat Privatleistungen beim Zahnarzt.

Arztkosten sparen, indem man diese von der Steuer absetzt

Was viele aber nicht wissen: Ab einem bestimmten Betragen lassen sich die Kosten für solche Behandlungen von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass ein bestimmter Betrag für Arztbehandlungen den Steuerzahlern zumutbar ist, aber alles, was aber darüber hinausgeht, eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder, dem Familienstand und der Einkommenshöhe. So liegt dieser Betrag bei einem Alleinstehenden mit einem oder zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 2440.000 Euro bei gerade mal 1200 Euro.

Wichtig: Arztbelege für die Steuerklärung sammeln

Um den Überblick zu behalten, sollte man auf jeden Fall alle Rechnungen und Belege über privat gezahlte Arztrechnungen sammeln. Zu solchen privaten Leistungen gehören z.B. die 10 Euro Praxisgebühr, der Eigenanteil bei Zahnbehandlungen oder die Kosten für eine Sehhilfe. Aber auch die Fahrtkosten für den Weg zum Arzt zählen dazu. Die Summe der Kosten kann man dann bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben. Übersteigt Übersteigen die Kosten den zumutbaren Betrag, wirkt sich das mindernd auf die Bemessungsgrundlage aus. Weitere Informationen zum Thema „Außergewöhnliche Belastung

Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, könnte Sie auch dieser interessieren: Zahnimplantate von der Steuer absetzen.

No Comments

Durch LASIK-Operation im Ausland Arztkosten sparen

Arztkosten im Ausland

Zunehmend mehr Menschen in Deutschland sind auf eine Sehhilfe angewiesen. Laut aktuellen Zahlen benötigen allein schon ca. 40 Millionen Menschen in Deutschland eine Brille. Für manche bedeutet das Tragen einer Sehhilfe jedoch eine – mehr oder mindere – Beeinträchtigung der Lebensqualität.

Eine sehr beliebte Methode, um Fehlsichtigkeiten zu beheben, ist die LASIK (Kurzform für Laser in Situ Keratomileusis). Die LASIK wird zur Refraktiven Chirurgie gezählt. Mit einer Erfolgsquote von ca. 90% liefert diese Behandlungsmethode auch sehr gute Ergebnisse. Einziges Manko: Die meist sehr hohen Kosten. So kann eine LASIK in Deutschland bis zu 5.000 Euro kosten, je nach Sehschwäche. Viele Patienten gehen deshalb ins Ausland, um dort an den Arztkosten zu sparen. So locken Kliniken in Polen, der Türkei oder der Slowakei mit günstigen Angeboten unter 1.000 Euro. Das im ersten Moment sehr attraktive Angebot birgt aber auch gleichzeitig mehrer Nachteile im Vergleich zu Angeboten von deutschen Augenärzten.

Zum einen gibt es immer wieder Berichte von Patienten, die über Beschwerden klagen, nachdem sie sich im Ausland operieren haben lassen. Auch Verbraucherschützer warnen vor den erhöhten Risiken einer LASIK-Operation im Ausland. Außerdem lässt sich z.B. im Internet nur deutlich schwerer recherchieren ob ein Arzt mehr oder weniger empfehlenswert ist.
Ein weiterer Nachteil ist, dass man wegen späterer Nachbesserungen oder Folgeuntersuchungen in das Land zurückreisen muss, in welchem man sich operieren hat lassen, um diese als Garantieleistungen geltend machen zu können.

Ein dritter und ebenfalls nicht zu unterschätzender Nachteil sind mögliche auftretende Sprachbarrieren. In der Regel sprechen Augenärzte, welche Deutsche im Ausland behandeln, auch Deutsch. Hier stellt sich nur die Frage, wie gut sie Deutsch sprechen und wie gut sie einen beraten können. Denn wenn es um die Beratung geht, sollte der Arzt einen auf jeden Fall gut verstehen und er sollte auch über mögliche Risiken und Nebenwirkungen verständlich aufklären können.
Schließlich sollte man auch noch bedenken, dass auch Kosten durch die Reise und Übernachtung entstehen. Wenn man das alles zusammen nimmt, bleibt von der Ersparnis oftmals gar nicht mehr so viel übrig. Mich wundert zudem immer wieder, wie Leute einen Urlaub mit einer Augenlaser- oder Zahnbehandlung verbinden wollen. Also, ich kann mir Schöneres vorstellen, wenn ich mal ausspannen will!

Aber das Wichtigste ist sowieso, dass man seine Gesundheit nicht für ein vermeintliches Schnäppchen „verkauft“ – Urlaub hin oder her.

No Comments

Durch Vorsorge bei den Zahnarztkosten sparen

Allgemein, Zahnarzt

Wer mindestens zweimal im Jahr zu seinem Hauszahnarzt geht, um dort eine Professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen, schont nicht nur seine Zähne, sondern auch den Geldbeutel. Durch diese umfangreiche Prophylaxe wird Zahnkrankheiten wie Karies oder Parodontitis vorgebeugt. Die Kosten muss man zwar komplett selbst tragen, kann jedoch deutlich kostenintensivere Zahnbehandlungen vermeiden und so auch an den Zahnarztkosten sparen. Hierzu ein kleines Beispiel:

Ist ein Zahn mal so stark durch Karies beschädigt worden, dass man diesen überkronen muss, kann dass schon mal gut zwischen 300 und 500 Euro kosten. Je nach Krankenkasse muss man dann selbst noch zwischen 200 und 300 Euro zuzahlen. Zahnarztkosten, die man sich unter Umständen hätte sparen können, wobei dass noch vergleichsweise harmlos wäre.
Angenommen, man verliert einen Zahn durch Parodontitis: Wenn die Lücke mit einer Brücke versorgt werden soll, kann das bis zu 1.000 Euro kosten, je nach Zuschuss der Kasse. Bei einem Implantat wird das dann nochmal teurer, besonders deswegen, weil die Kasse die Implantatssetzung nicht bezuschusst. Lediglich an den Kosten für die Krone beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen. Da können dann Kosten von bis zu 2000 Euro oder mehr entstehen.
Geht man jedoch oft genug (die Krankenkassen raten 2x pro Jahr, bei wenig Zahnstein reicht aber auch einmal) zur Zahnreinigung, kann man gut vorbeugen. Abgesehen davon erspart man sich dadurch auch unnötig schmerzvolle Behandlungen.

Natürlich ist es auch wichtig, eine gründliche und regelmäßige häusliche Zahnprophylaxe durchzuführen. Verbunden mit regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt kann man dann bares Geld sparen.

No Comments

IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll nutzen und an den Arztkosten sparen

Allgemein

Manchen Lesern wird der Begriff IGeL geläufig sein, vielen wird er aber auch nichts sagen. Wie aus der Überschrift bereits zu ersehen ist, steht IGeL für Individuelle Gesundheitsleistungen. Gemeint sind damit alle medizinischen Leistungen, die sinnvoll sein können, deren Kosten aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Das Akronym IGeL wurde den Individuellen Gesundheitsleistungen übrigens von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) „verliehen“.

Wünscht ein Patient eine IGeL-Leistung, so kommt ein privates Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient zustande. Daher müssen diese Behandlungen auch von den Patienten selbst gezahlt werden und es besteht kein Erstattungsanspruch seitens der gesetzlichen Versicherung. Privatpatienten haben es da besser, da sie immer ein privates Behandlungsverhältnis abschließen und die Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Die Kosten für solche Behandlungen sind in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Sollte es für eine IGeL-Leistung keine entsprechende Gebührennummer geben, so orientieren sich die Ärzte an vergleichbaren IGeL-Leistungen.

Wann sind Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll?

Aber Vorsicht, nicht alle Individuellen Gesundheitsleistungen sind auch sinnvoll. So warnen Verbraucherschutzzentralen davor, dass manchen IGeL-Leistungen überflüssig sind und deshalb vom Patienten auch nicht wahrgenommen werden müssen bzw. sollten. Trotzdem gibt es auch einige Individuelle Gesundheitsleistungen, die durchaus Sinn machen, wie z.B. die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, die Professionelle Zahnreinigung oder die Untersuchung zur Früherkennung eines Glaukoms.

Grundsätzlich sollte man folgende Punkte beachten, um unnötige Arztkosten sparen zu können:
  • Der behandelnde Arzt muss darauf hinweisen, dass die Kosten für die Behandlung nicht von der Krankenversicherung getragen werden.
  • Lassen Sie sich genau über den Ablauf der Behandlung aufklären und stellen Sie ggf. Rückfragen.
  • Lassen Sie sich erklären, wie sich die Kosten zusammensetzen.
  • Wer eine reine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nimmt, muss keine Praxisgebühr zahlen.
  • Der Arzt sollte Ihnen eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausstellen.
  • Der Arzt sollte Sie zu nichts drängen.

Um sicher zu gehen, keine unnötigen Behandlungen wahrzunehmen, ist es wichtig, immer nachzufragen, warum die Behandlung notwendig ist. Und schließlich sollte man auch bedenken, dass medizinisch notwendige Behandlungen von der Versicherung getragen werden. Wie bereits erwähnt, sollte man trotzdem nicht vorschnell entscheiden, da es viele Individuelle Gesundheitsleistungen gibt, die durchaus sinnvoll sind.

No Comments
Newer Posts »