
Feb 23, 2010
Bei dem großen Angebot an Zahnzusatzversicherung kommt man leicht ins Grübeln. Es bleibt einem nichts anderes übrig, als sich mittels eines kompetenten Fachberaters in die Materie Zahnzusatzversicherung einweisen zu lassen.
Großer Vergleich der Zahnzusatzversicherung: www.zahnzusatzversicherung.net
Wer sich diese Mühe macht, wird dadurch belohnt, dass er, wenn es einmal notwendig ist, eine größere Zahnbehandlung über sich ergehen zu lassen, in den Kosten nicht versinkt. Die Zahnzusatzversicherung gibt einen Großteil der hohen Kosten hinzu bei einer Zahnbehandlung, ein kleiner Teil wird durch die gesetzliche Krankenkasse getragen, der Rest bleibt dann bei einem selbst. In der heutigen Zeit sollte man unbedingt Gebrauch von einer Zahnzusatzversicherung machen. Der monatliche Beitrag, der in diese Zahnversicherung gezahlt wird, ist gut zu verkraften für jeden einzelnen. Denn wer eine Zahnversicherung nicht abgeschlossen hat, wird bei einer teuren und notwendigen Zahnbehandlung bei den hohen Kosten sein blaues Wunder erleben. Man muss dann eventuell jahrelang den sehr hohen Eigenanteil einer Zahnbehandlung abbezahlen. Dies ist durch die Zahnzusatzversicherung zu vermeiden. Jeder sollte froh sein, dass es die Möglichkeit gibt, eine Zahnversicherung abzuschließen. Für jeden ist mit Sicherheit die richtige Versicherung dabei. Man profitiert durch den Abschluss einer Zahnversicherung davon, dass der Eigenkostenanteil bei einer aufwendigen Zahnbehandlung viel geringer ausfällt.
Die Kosten für Zahnbehandlungen explodieren ständig weiter, sie werden von Jahr zu Jahr bzw. von Monat zu Monat immer höher und sind von Privatleuten mit einem normalen Verdienst kaum mehr zu bewältigen bzw. zu tragen. Darüber sollte sich jeder, der keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, im Klaren sein. Man erspart sich eine Menge Ärger und Kosten, wenn man die richtige und individuelle Zahnversicherung abgeschlossen hat.

Mai 18, 2009
Zahnersatz Patienten können sich über ein Urteil des Berliner Finanzgericht freuen. Am 28.11.2008 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein Urteil gefällt, dass einem Patienten zugesteht ab einer gewissen Grenze, seine Implantatsbehandlung steuerlich geltend zu machen. Der Patient musste sich einer 14.000€ teure Behandlung unterziehen lassen, von der er nur 2500€ erstatte bekam. Den restlichen Betrag von 11.500€ wollte er steuerlich geltend machen was aber abgelehnt wurde. In seiner Klage argumentierte er dass es sich bei der Behandlung nicht allein um eine ästhetische Versorgung, sondern in erster Linie um eine medizinisch anerkannte Behandlungsmethode, die das funktionelle Kauen wieder herstelle und den Abbau des Kieferknochens verhindere, handelt.
Erfüllt man die erforderlichen Faktoren die das Gericht als Bedingungen stellte, Faktoren wie Gehalt und Familienstand, ist ab jetzt erlaubt diesen Betrag als außergewöhnliche Belastung bei der Steuerklärung geltend zu machen.
Mit Sicherheit hilft dieses Urteil auch vielen anderen Patienten sich den Traum eines guten und hochwertigen Zahnersatzes zu erfüllen.

Jan 13, 2009
Das Verfahren der Ceramic Reconstruction, kurz CEREC, ist ein Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz aus Keramik. Im Gegensatz zu herkömmlichem Zahnersatz wird dieser nicht in einem Zahnlabor gefertigt, sondern kann direkt in der Praxis hergestellt werden. Das hat den Vorteil, dass man den Zahnersatz in derselben Behandlung eingliedern kann, in welcher der Zahn auch präpariert wurde. Das Herstellen und Anbringen von mit CEREC gefertigtem Zahnersatz gliedert sich in mehrere Schritte:
1. Schritt der Behandlung mit CEREC gefertigtem Zahnersatz
Im ersten Schritt müssen sämtliche kariöse Stellen am Zahn entfernt werden. Wie viel Zahnmaterial entfernt werden muss, hängt davon ab, welcher Zahnersatz später eingegliedert werden soll. Soll eine künstliche Zahnkrone aufgesetzt werden, muss der Zahn rundherum stark beschliffen werden. Bei einem Inlay reicht es aus, wenn die kariöse Stelle am Zahn entfernt wurde.
2. Schritte der Behandlung mit CEREC gefertigtem Zahnersatz
Der präparierte Zahn wird nun mittels einer speziellen Kamera abgetastet, um daraus ein dreidimensionales Modell des Zahns zu erstellen. Anhand dieses Modell berechnet nun das CEREC-System die optimale Form für den Zahnersatz.
3. Schritt der Behandlung mit CEREC gefertigtem Zahnersatz
Anschließend fräst das System diesen aus einem Keramikrohblock heraus. Der gesamte Vorgang, vom Erstellen des 3D-Modells bis zum fertigen Zahnersatz, dauert in der Regel zwischen 20 und 40 Minuten.
Vor- und Nachteile des CEREC-Verfahrens
CEREC-gefertigter Zahnersatz ist im Gegensatz zu Zahnersatz aus dem Zahnlabor nicht ganz so passgenau. Aus ästhetischer Sicht ist CEREC-gefertigter Zahnersatz meist zufriedenstellend, da Keramik natürlichem Zahnmaterial sehr ähnlich sieht.
Der größte Vorteil ist aber, wie oben bereits gesagt, dass der Zahnersatz fast unmittelbar nach der Präparation des Zahnes eingesetzt werden kann. Hierdurch entfallen auch die Kosten für einen zweiten Zahnarzttermin, die Kosten für provisorischen Zahnersatz (z.B. eine provisorische Krone) und die Kosten für das Zahntechnische Labor. Zwar kommen dafür die Kosten für das CEREC-System hinzu, diese sind meist aber geringer als die oben genannten Gesamtkosten für herkömmlichen Zahnersatz. Auf diesem Weg kann man auch gut an den Zahnarztkosten sparen.

Dez 16, 2008
Seit Januar 2005 ist das neue Bezuschussungssystem für Zahnersatz in Kraft. Dieses System sieht vor, dass von den gesetzlichen Kassen, nur noch die sogenannten Regelversorgungen bezuschusst werden. Das bedeutet, dass wenn ein Patient einen höherwertigen Zahnersatz wünscht, die Kasse trotzdem nur den Festzuschuss für die Regelversorgung zahlt. Wobei man anmerken muss, dass in dem meisten Fällen dieser Festzuschuss nicht einmal die Kosten für die Regelversorgung deckt. Die Kosten für den Zahnersatz, die nicht von der Kasse getragen werden, muss dann der Patient selbst tragen. Dieser Betrag, den der Patient selbst tragen muss, nennt man Eigenanteil.
An einem Beispiel wird das ganze deutlicher:
Muss ein kariöser Zahn im Backenzahnbereich mit einer Krone versorgt werden, wird die Kasse nur den Festzuschuss für eine künstliche Zahnkrone aus Nicht-Edelmetall ohne Verblendung zahlen. Wünscht der Patient nun eine verblendete Gold Krone, muss er die Kosten die für den Zahnersatz die über den Festzuschuss hinaus gehen selbst tragen.
Je nach Umfang der Arbeit und dem gewünschten Material, kann der Eigenanteil schon mal bis zu 5.000 € gehen. Es gibt aber auch Zahnarztleistungen die von der Krankenkasse gar nicht bezuschusst werden, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung oder eine Implantatssetzung. Diese Leistungen werde auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder privat Leistungen genannt.
Um nun an den Zahnarztkosten sparen zu können, gibt es die Möglichkeit, den Zahnersatz auszuwählen, der von den Kassen als Regelversorgung vorgesehen ist, da bei diesem eben auch der Großteil der Kosten von der Kasse getragen wird. So beträgt der Eigenanteil für eine Nichtedelmetall-Krone ca. 250 € (ohne Bonus oder Härtefallregelung). Bei einer Krone aus Edelmetall, also Gold beträgt der Eigenanteil ca. 350 €. Also 100 € mehr und das nur bei einer Krone. Bei einer aufwendigen Prothesen Behandlung können die Kosten dementsprechend nach oben steigen.